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Wochenrückblick Kan...
 
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Wochenrückblick Kanada

Seite 2 / 2
 

(@blister)
Moderator
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 5535
 

Ja sieht je länger je mehr auch für mich so aus. Die Volumen sind zwar klein, da könnte schon wieder Schwung reinkommen aber mein Gefühlt ist jetzt auch nicht so gut.

Halte in Canada nur noch APH und GLH nebst vernachlässigbaren (Fire, THC, EMC - kleinere Summen und schon ewigs weil die nicht performen) von dem her fühle ich mich gut aufgestellt.


AntwortZitat
(@greatdane)
Inaktives Forenmitglied
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 1015
 

Return-Path:
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by mx6.messagingengine.com (Authentication Milter) with ESMTP
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Wed, 29 Nov 2017 11:40:15 -0500
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FtliH0LUWkbSWB7bUNF2mbLpMFA3CQvCDbiWnAQ==
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(No client certificate requested)
by mx6.messagingengine.com (Postfix) with ESMTPS
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X-Received: by 10.202.75.77 with SMTP id y74mr2561621oia.244.1511973612249;
Wed, 29 Nov 2017 08:40:12 -0800 (PST)
MIME-Version: 1.0
Received: by 10.157.32.78 with HTTP; Wed, 29 Nov 2017 08:39:31 -0800 (PST)
In-Reply-To:
References:

From: "Process Cleaners A/S"
Date: Wed, 29 Nov 2017 17:39:31 +0100
Message-ID:
Subject: =?UTF-8?Q?Re=3A_Wochenr=C3=BCckblick_Kanada?=
To: "Blister [via Forum]"
Content-Type: multipart/alternative; boundary="001a11c171e6119e07055f21cad0"

--001a11c171e6119e07055f21cad0
Content-Type: text/plain; charset="UTF-8"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable

vielleicht k=C3=B6ntest du die bios mit reinziehen

Best regards
*Holger H. Hansen*
Owner

*Process Cleaners A/S*Lykkesholms Alle=C2=B4 65
DK-8260 Viby J.
Danmark
tel: +45 26222288

CVR: DK 27491839
email: info@procl.com
http://www.procl.com

2017-11-29 17:31 GMT+01:00 Blister [via Forum] :

> Ja sieht je l=C3=A4nger je mehr auch f=C3=BCr mich so aus. Die Volumen si=
nd zwar
> klein, da k=C3=B6nnte schon wieder Schwung reinkommen aber mein Gef=C3=BC=
hlt ist
> jetzt auch nicht so gut.
>
> Halte in Canada nur noch APH und GLH nebst vernachl=C3=A4ssigbaren (Fire,=
THC,
> EMC - kleinere Summen und schon ewigs weil die nicht performen) von dem h=
er
> f=C3=BChle ich mich gut aufgestellt.
>
>
>
>
>
> ------------------------------
> Durch Versenden einer Antwort auf diese eMail, erfolgt der Eintrag eines
> entsprechenden Beitrags in folgender Forum-Diskussion:
> http://forum.75983.x6.nabble.com/Allgemeine-Marktlage-tp520p3496.html
> Um ein neues Thema unter Allgemeines zu beginnen, ist eine eMail an
> ml+s75983n28h26@n6.nabble.com zu versenden
> Um das Abonnement bzgl. Forum zu beenden, hier klicken
>
> .
> NAML
>
>

--001a11c171e6119e07055f21cad0
Content-Type: text/html; charset="UTF-8"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable

vie=
lleicht k=C3=B6ntest du die bios mit reinziehen
Best r=
egards
Holger H. Hansen
Owner

Process Cleaner=
s A/S
Lykkesholms Alle=C2=B4 65
DK-8260 Viby J.
Dan=
mark
tel: =C2=A0 +45 26222288

CVR: DK 27491839
email: info@procl.com
http://www.procl.com
=C2=A0

2017-11-29 17:31 GMT+01:00 Blister [via Foru=
m] <ml+s75983n3496h34@n6.nabble.com>:

Ja sieht je l=C3=A4nger je mehr auch f=C3=BCr mich so aus. Die Volumen sin=
d zwar klein, da k=C3=B6nnte schon wieder Schwung reinkommen aber mein Gef=
=C3=BChlt ist jetzt auch nicht so gut.=20

Halte in Canada nur noch APH und GLH nebst vernachl=C3=A4ssigbaren =
(Fire, THC, EMC - kleinere Summen und schon ewigs weil die nicht performen)=
von dem her f=C3=BChle ich mich gut aufgestellt.

=09
=09
=09


Durch Versenden einer Antwort auf diese e=
Mail, erfolgt der Eintrag eines entsprechenden Beitrags in folgender Forum-=
Diskussion:
http://forum.75983.x6.nabble.com/Allgemeine=
-Marktlage-tp520p3496.html

Um ein neues Thema unter Allgemeines zu beginnen, ist eine eMail an ml+s75983n2=
8h26@n6.nabble.com
zu versenden
Um das Abonnement bzgl. Forum zu beenden, hier klicken.
NAML

--001a11c171e6119e07055f21cad0--


AntwortZitat
(@blister)
Moderator
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 5535
 

Hab dick Cara, Insy und Zyne - allesamt in rot 😉


AntwortZitat
(@greatdane)
Inaktives Forenmitglied
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 1015
 

verstehe ich nicht Blister, bei mir sind die die einzigen im plus, insy, cara, warte mal ab wie es weiter geht. würde mich nicht wundern, wenn es eine wiederholung vom april gibt. ich werde wieder in pot aktien am anfang des nächsten jahres einsteigen


AntwortZitat
(@blister)
Moderator
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 5535
 

@ great, was verstehst du nicht? Dass die Volumen heute nicht so besonders hoch sind? Dann schau mal BestVolume Canada sowie die einzelnen Titel an, da siehst du dass noch vor 3 Tage mehr los war.

Und ich beziehe das rot der Bios auf mein Depot und nicht auf den Tageschart 😉


AntwortZitat
 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

Hallo greatdane....neinst du nicht dass jetzt saisonale Faktoren eine Rolle spielen? Ohne nachzusehen meine ich dass jeweils jahresendrallies zu sehen waren die sich bis in den Januar zogen. Aber ich mag irren.... Das Thema Bios vs. Lp's wurde an dieser Stelle auch schon öfters diskutiert...gibt es hier korrelationen?


AntwortZitat
(@seppel)
Aktiver Member
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 924
 

Dem müsste einer auf die Spuren gehen. Aber wenn das einmal so gewesen ist, würde ich nicht zwangsläufig von einer Korrelation sprechen. Ich könnte mir mit meinem beschränkten Wissen keine sinnvolle Kausalität herleiten, die auch nur ansatzweise, die Korrelation untermauert.


AntwortZitat
 tom
(@tom)
Admin
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 3878
Themenstarter  

Initial Coin Offerings

Hohe Risiken für Verbraucher
Der Erwerb von Coins – je nach Ausgestaltung auch Tokensgenannt – im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings birgt für Anleger erhebliche Risiken. Es handelt sich um höchst spekulative Investments, die oft
nicht der geltenden Kapitalmarktregulierung unterliegen. Wie bei den meisten Trends zieht das hohe öffentliche Interesse an ICOs auch Betrüger an.Der vorliegende Beitrag erläutert den rechtlichen Hintergrund, geht auf die Risiken von ICOs ein und enthält wichtige Hinweise für Verbraucher.

Spezifische Risiken von ICOs
-- Verlustrisiko: ICOs sind für Anleger höchst risikoreiche, spekulative Investments.
Ein Totalverlust der Investition ist möglich.
-- Fehlende Regulierung: Viele ICOs finden im unregulierten Bereich statt.
-- Fehlender Schutz: Oftmals existieren kein Verbraucherschutz, keine kapitalmarktspezifischen
Anlegerschutzinstrumente und kein Schutz personenbezogener Daten.
-- Unzureichende Information: Statt eines regulierten Prospekts erhalten die Anleger häufig objektiv unzureichende, unverständliche oder irreführende Informationen in Form sogenannter Whitepapers.
-- Komplexität: Tiefes, insbesondere technisches Verständnis ist notwendig, um ICO-Projekte umfassend beurteilen zu können.
-- Frühphasenprojekte: Typischerweise befinden sich über ICOs zu finanzierende Projekte in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium. Entwicklungsstand und Geschäftsmodelle sind entsprechend
unerprobt.
-- Volatilität: Große Preisschwankungen sind möglich. Häufig gibt es keinen Zweitmarkt. Tokens können sich zudem als vollkommen illiquide herausstellen.
-- Betrugsrisiko: ICO-Strukturen bieten großes Potenzial für Missbrauch und Betrug. Der Programmcode kann Fehler enthalten, die von Dritten ausgenutzt werden können.

Definition: Initial Coin Offerings
Initial Coin Offerings (ICOs) sind ein neues Mittel der Kapitalaufnahme zur Finanzierung
unternehmerischer Vorhaben. Der Begriff ist an den des Initial Public Offering (IPO) angelehnt, also einen Börsengang. Die begriffliche Annäherung durch die Bezeichnung „ICO“ ist zumindest teilweise irreführend, denn sie erweckt den Eindruck, ICOs seien mit Aktienemissionen vergleichbar, was weder technisch
noch rechtlich der Fall ist. ICOs finden derzeit in zwei Formen statt: Die erste Form besteht aus Smart Contracts (Programmiercodes) beziehungsweise verteilten Anwendungen (Distributed Apps / dApps).
Dabei handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um programmierte Vereinbarungen, deren Programmcode auf einer bestehenden Blockchain wie Ethereum hinterlegt ist. Blockchains sind fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar,
unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet sind. Die zweite Form von ICOs besteht in der Schaffung neuer Blockchains oder virtueller Währungen. In beiden Formen werden also neue digitale Einheiten erzeugt (Token Generating Event). Die erzeugten Tokens werden meist in einem unregulierten
öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Anleger verkauft (Token Sale). Den Kaufpreis haben die Anleger in der Regel in virtueller, manchmal auch in gesetzlicher (Fiat-)Währung zu bezahlen, häufig im Voraus.

Rechtliche Grundlagen
Da das Aktienrecht auf ICOs keine Anwendung findet, müssen Tokens weder Mitgliedschafts- noch
Informations-, Kontroll- und Stimmrechte enthalten. Der Anbieter kann völlig frei entscheiden, welche Rechte oder Ansprüche er den Anlegern durch die Tokens einräumt. Meist schildern Anbieter ihr Vorhaben
und die Funktionsweise der angebotenen Tokens in einem sogenannten Whitepaper; gelegentlich veröffentlichen sie auch Vertragsbedingungen (Terms and Conditions). Die Inhalte dieser Unterlagen sind
im Unterschied zu den Prospekten einer Aktienemission weder gesetzlich vorgegeben noch von einer
Aufsichtsbehörde auf Vollständigkeit geprüft. Zur Durchführung eines ICOs ist weder eine bestimmte
Unternehmensform noch ein tatsächlicher Geschäftsbetrieb erforderlich. Auch Einzelpersonen, die gar kein Geschäft betreiben, sind technisch in der Lage, Tokens anzubieten, soweit sie über Programmierkenntnisse verfügen oder diese beauftragen. Die mit einer solchen Emission verbundenen
Kosten sind im Vergleich zu den Kosten einer Aktienemission verschwindend gering.

Risiken für Verbraucher
Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben und Transparenzvorschriften für ICOs bedeutet für den Anleger ein
enormes Risiko. Zum einen sollten sich Anleger der Verlustrisiken bewusst sein – auch ein unumkehrbarer
Totalverlust ihrer Investition ist möglich. Tokens unterliegen häufig großen Preisschwankungen. Einige
Anbieter versprechen die Handelbarkeit ihrer Tokens auf Zweitmarktplattformen oder stellen diese in Aussicht.
Anleger müssen jedoch wissen, dass sie darauf keinen Anspruch haben und die Zweitmarktplattform
möglicherweise nicht reguliert ist. Der Anleger allein trägt das Risiko, dass er erworbene Tokens
nicht oder nur zu einem Preis wieder veräußern kann, der seinen Erwartungen nicht entspricht. Auch trägt er allein die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der digitalen Schlüssel (Private Keys), um überhaupt über seine Tokens verfügen zu können. Der Verlust oder Diebstahl des privaten Schlüssels kommt einem Verlust aller damit verbundenen Tokens gleich. Typischerweise befinden sich ICO-Projekte in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium, so dass Entwicklung und Geschäftsmodell entsprechend unerprobt sind. Gleichzeitig sind sie meist so komplex, dass ein tiefes technisches Verständnis notwendig ist, um sie umfassend beurteilen zu können.

Zum anderen bergen ICO-Strukturen ein erhebliches Potenzial für Missbrauch und Betrug. Nur Experten
können anhand des zugrundeliegenden Programmiercodes (etwa des Smart Contracts) überprüfen, ob die
im Whitepaper oder den Vertragsbedingungen angegebene Funktionsweise der jeweiligen Tokens zutrifft.
Der Anleger trägt das Risiko, dass der Anbieter hier falsche Angaben macht. Der entsprechende Code
kann zudem Programmierfehler enthalten und damit manipulierbar sein. Der Anbieter allein bestimmt den
Inhalt des Whitepapers, so dass die Dokumentation oft objektiv unzureichend, unverständlich oder irreführend ist. Hinzu kommt, dass der Anbieter das Whitepaper jederzeit, also sowohl vor als auch während des ICOs, ändern kann. In vielen Fällen existieren keine gesetzlichen Verbraucherschutz-Vorgaben und keine Anlegerschutzinstrumente; der Schutz personenbezogener Daten ist nicht gewährleistet. Auch dies bedeutet für den Anleger ein hohes Maß an rechtlicher Unsicherheit.
Verbraucher sind grundsätzlich einem erhöhten Betrugsrisiko ausgesetzt, wenn der Anbieter des ICOs
nicht eindeutig identifizierbar ist oder wenn sie in Systeme investieren, die außerhalb von Deutschland
betrieben werden. Ansprüche gegen Token-Anbieter mit Sitz im Ausland können sie im Streitfall – wenn
überhaupt – nur unter großem Aufwand und Schwierigkeiten durchsetzen. Da ICOs potenziell anfällig
sind für Betrug und Geldwäschedelikte oder zu solchen Zwecken genutzt werden könnten, erhöht dies
zusätzlich das Risiko, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital verlieren, auch aufgrund notwendiger Maßnahmen der Behörden gegen die Betreiber oder andere Personen, die in solche illegalen Geschäfte
einbezogen sind.

Was Verbraucher tun sollten
Bevor sich Verbraucher für die Investition in ICOs entscheiden, sollten sie in jedem Fall die Identität, Seriosität und Bonität des Token-Anbieters überprüfen. Da dieser keinen Transparenzvorschriften unterliegt, sind sie dabei auf sich allein gestellt. Anleger sollten sich insbesondere über Sitz, Rechtsform,
Gründungsdatum, beteiligte Personen und Kapitalausstattung des Anbieters kundig machen, wenn
dieser keine Angaben dazu macht. Behauptet der Anbieter, einer ICO-spezifischen Beaufsichtigung
durch staatliche Behörden zu unterliegen, so sollten Anleger dies auf den Internetseiten der Aufsichtsbehörden überprüfen. Die Registrierung einer Stiftung in der Schweiz etwa beinhaltet noch keinerlei Aussage über die Regulierung des ICOs. Zudem sollten sich Anleger in jedem Fall vergewissern,
dass sie die Vorteile und Risiken des Projekts beziehungsweise des Investments vollständig verstanden
haben. Dazu sollten sie dem Emittenten so viele Fragen stellen wie nötig und dessen Angaben anhand unabhängiger Quellen verifizieren. Zudem sollten sie sicherstellen, dass die Eigenschaften des
Projekts beziehungsweise Investments ihren Anlagebedürfnissen und ihrem Risikoappetit entsprechen.
Rolle der BaFin Die BaFin entscheidet im Einzelfall anhand der konkreten vertraglichen Ausgestaltung eines ICOs, ob der Anbieter eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) benötigt und ob er Prospektpflichten einzuhalten hat. Tokens stellen in aller Regel Finanzinstrumente (Rechnungseinheiten) im Sinne des Kreditwesengesetzes dar. Deshalb benötigen Unternehmen und Personen, die den Erwerb von Tokens vermitteln, Tokens gewerblich an- oder verkaufen oder Zweitmarktplattformen betreiben, auf denen Tokens gehandelt werden, vorab grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Erhält die BaFin Hinweise auf mögliche unerlaubte
Geschäfte, so geht sie diesen nach und schreitet gegebenenfalls im Verwaltungswege ein. Hiervon
unabhängig ist das Handeln ohne Erlaubnis strafbar. Für die Verfolgung der Straftat sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Insoweit bestehen auch erhebliche Risiken für gewerbliche Anbieter von Token Sales und Betreiber von Vermittlungsplattformen im Inland.

Weitere Informationen
Weiterführende Hinweise zur Blockchain- Technologie und zu virtuellen Währungen hält die BaFin unter dem Menüpunkt „Unternehmensgründer und Fintechs“ bereit. Darüber hinaus enthalten auch die Internetseiten zahlreicher anderer europäischer Aufsichtsbehörden und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Informationen und Warnhinweise zum Thema.

Quelle: BaFin


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